1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wurde in der Stadtratssitzung am 24.03.2026 verabschiedet und mit Schreiben des Landratsamtes vom 09.04.2026 genehmigt.
Sie war notwendig, da aufgrund der Eigenbetriebsverordnung der Doppelhaushalt 2025/2026 in 2025 nur für den Kernhaushalt der Stadt Bobingen, nicht aber für den Wirtschaftsplan der Stadtwerke beschlossen werden konnte.
Der Haushaltsplan 2025/2026 wurde in der Stadtratssitzung am 01. Juli 2025 verabschiedet und mit Schreiben des Landratsamtes vom 01. August 2025 genehmigt.
