Weniger Bürokratie
Gaststättenverordnung entlastet Vereine, Wirte und Schausteller
Ab dem 01. Juni 2025 gilt in Bayern ein vereinfachtes Verfahren für den Alkoholausschank bei Vereinsfesten und öffentlichen Veranstaltungen. Hintergrund ist eine Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung, die auch in Bobingen umgesetzt wird.
Für Vereine bedeutet das eine spürbare Entlastung: Wer bei einem Fest alkoholische Getränke ausschenken möchte, muss künftig nur noch einen Antrag an die Stadt Bobingen senden. Wird dieser Antrag innerhalb von zwei Wochen nicht beanstandet, gilt er automatisch als genehmigt.
„Wir freuen uns über die Erleichterung für die Vereine. Das neue Verfahren spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand“, sagt Anita Reiter, Leiterin des Bürgerserviceamts der Stadt Bobingen. Sollte in Einzelfällen ein erhöhter Prüfaufwand bestehen, kann die Frist verlängert und – wie bisher – ein kostenpflichtiger Bescheid erlassen werden.
Unverändert gilt: Jede öffentliche Veranstaltung sowie der Ausschank alkoholischer Getränke müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Anträge können einfach und bequem online über die Website der Stadt Bobingen gestellt werden. Durch den reduzierten Bearbeitungsaufwand entfallen künftig auch die bisher fälligen Gebühren.