Stichwahl am 22.03.2026: So geht es für die Bobinger Bürger weiter

 

Nachdem bei der Hauptwahl kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen konnte, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bobingen am kommenden 22. März in einer Stichwahl über den Ersten Bürgermeister.

Im entscheidenden Wahlgang treten die beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen gegeneinander an: Klaus Förster (39,5 %, 3.212 Stimmen, CSU) und Michael Ammer (2.661 Stimmen, 32,7 %, FBU).

Wichtige Informationen zum Wahlvorgang und zur Briefwahl

Aufgrund zahlreicher Rückfragen im Rathaus einige wichtige Informationen der Stadtverwaltung über den Ablauf für die Stichwahl:

1.    Was passiert mit der Wahlbenachrichtigung?

Die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung, die für die Hauptwahl zugestellt wurde, behält ihre Gültigkeit.

Wer im Wahllokal wählen möchte, bringt bitte diese Wahlbenachrichtigung und seinen Ausweis mit. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen (verlegt, verloren, weggeworfen), reicht im Wahllokal auch der Personalausweis oder Reisepass aus.

2.    Wer erhält automatisch Briefwahlunterlagen?

Bürgerinnen und Bürger, die bereits im Vorfeld der Hauptwahl online die Briefwahl für eine eventuelle Stichwahl beantragt haben (entsprechendes Kreuz auf dem Antrag), müssen nichts weiter unternehmen. Die Unterlagen werden automatisch in den nächsten Tagen durch Bedienstete der Stadt zugestellt. Sollten Sie trotz Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten, so wenden Sie sich ab dem 16. März telefonisch unter der 08234/8002-14 oder per E-Mail an das Wahlamt der Stadt Bobingen (wahlen@bobingen.de).

3.    Wie beantrage ich jetzt noch Briefwahl?

Wer nur für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hatte oder nun am 22. März kurzfristig verhindert ist, kann erneut Briefwahlunterlagen anfordern. Dies ist ab Donnerstag, 12. März, persönlich im Wahlamt der Stadt Bobingen oder per Mail (wahlen@bobingen.de) möglich.

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