Stellungnahme zu öffentlichen Aussagen der FBU-Fraktion i. S. Plakatierungsverordnung vom 16.12.2025
Anlässlich der durch den Dritten Bürgermeister im Namen der FBU Bobingen vergangenen Donnerstag in den sozialen Medien (Facebook und Instagram) veröffentlichten Story zur Plakatierungsverordnung sehe ich mich veranlasst, im Stadtrat in aller Deutlichkeit Stellung zu nehmen.
Die dort verbreiteten Aussagen vermitteln den Eindruck, die vom Stadtrat am 25.11.2025 beschlossene Plakatierungsverordnung sei zulasten der Bobinger Bürgerschaft erlassen worden. Dieser Darstellung widerspreche ich ausdrücklich. Sie blendet zentrale Fakten aus, verzerrt den tatsächlichen Beratungsverlauf und stellt die Arbeit von Stadtrat und Verwaltung in ein falsches Licht.
Tatsächlich wurde der Erlass der Plakatierungsverordnung in drei Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses (27.05.2025, 15.07.2025 und 14.10.2025) intensiv vorberaten, die Verwaltung hat dort das Konzept der zentralen Plakatflächen ausführlich vorgestellt und mehrfach angepasst.
In der Stadtratssitzung am 25.11.2025 wurden die Ziele, Inhalte und rechtlichen Grundlagen der Verordnung erneut im Detail erläutert: Schutz des Orts- und Landschaftsbildes, rechtssichere und faire Rahmenbedingungen im Wahlkampf sowie die Gleichbehandlung aller kandidierenden Gruppierungen und die mögliche Kostenverteilung.
Seitens der Verwaltung wurde die Kostenverteilung ausführlich unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises erläutert.
Die jetzt geltende Fassung sieht für alle Parteien und Wählergruppen – unabhängig von Größe oder finanziellen Ausstattung – die gleichen Möglichkeiten vor: je ein Plakat im Format DIN A1 für die Bürgermeister- und Stadtratswahl an den von der Stadt ausgewiesenen Flächen sowie eine klar definierte Anzahl an Großflächenplakaten. Die Verordnung gilt zwar langfristig, kann vom Stadtrat aber jederzeit angepasst werden.
Auch die von der FBU geäußerten Anregungen wurden in der Beratung aufgegriffen, ausführlich diskutiert und – wo rechtlich nicht tragfähig – nach offener Abstimmung verworfen. Auch wäre es nicht möglich gewesen, die Kosten auf die Parteien und Wählergruppierungen, welche Plakate für den Landrat oder Kreistag aufstellen, weiterzugeben. Dies würde (sofern die Kostenverteilung grundsätzlich rechtlich zulässig wäre) dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.
Am Ende hat der Stadtrat in der Sitzung vom 25.11.2025, einschließlich der FBU-Fraktion, die Verordnung einstimmig beschlossen. Einen Antrag zu dem Erlass einer Gebührensatzung gab es von der FBU in dieser Sitzung nicht!
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verwaltung und aus meiner persönlichen Sicht nicht hinnehmbar, wenn in sozialen Medien der Eindruck erweckt wird, es habe an Transparenz, Fairness oder Diskussionsbereitschaft, was die Kostenverteilung angeht, gefehlt. Ein derart einseitig zugespitztes und in Teilen unzutreffendes Video ist mit einem verantwortungsvollen Umgang mit der kommunalen Öffentlichkeit nicht vereinbar und steht im offenen Widerspruch zu dem von der FBU selbst formulierten Anspruch, „aktuell, detailliert und objektiv“ über die politischen Geschehnisse in Bobingen zu berichten.
Ich weise diese Form der Darstellung im Namen der Stadt Bobingen mit allem Nachdruck zurück. Sie beschädigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit des gesamten Stadtrats und unterstellt der Verwaltung Hintergedanken, für die es keinerlei Grundlage gibt. Kritik an Beschlüssen ist legitim – sie hat jedoch auf Basis vollständiger Tatsachen, in korrektem Kontext und in einer Sprache zu erfolgen, die der Bedeutung eines demokratisch gewählten Gremiums gerecht wird.
Ich fordere die FBU Bobingen daher auf,
- die in den sozialen Medien getroffenen Aussagen zu der Kostenverteilung, welche im Rahmen des Vollzugs der Plakatierungsverordnung entstehen, zu überprüfen,
- sachlich unzutreffende oder missverständliche Passagen klarzustellen und
- eine Richtigstellung über dieselben Kanäle zu veröffentlichen, über die das Video verbreitet wurde.
Im Interesse einer fairen politischen Kultur und des Ansehens des Stadtrats erwarte ich, dass wir uns künftig alle – Stadtrat, Parteien wie Wählergruppen – an denselben Maßstab gebunden fühlen: harte, gern auch kontroverse inhaltliche Auseinandersetzung immer mit Respekt verbunden, aber keine verkürzenden Darstellungen, die bewusst Zweifel an korrekt abgelaufenen Verfahren säen.
Die Stadtverwaltung steht weiterhin jederzeit bereit, allen Fraktionen und der Öffentlichkeit die Plakatierungsverordnung transparent zu erläutern. Eine konstruktive Diskussion ist ausdrücklich erwünscht – sie setzt jedoch voraus, dass wir uns gemeinsam an Fakten orientieren und diese nicht für kurzfristige Aufmerksamkeitsgewinne in den sozialen Medien verzerren.
Klaus Förster
Erster Bürgermeister
