Windenergie in Bobingen
Baustein nachhaltiger Energiepolitik
In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat sich der Stadtrat mit einem einstimmigen Grundsatzbeschluss für die Errichtung von Windkraftanlagen auf der Gemarkung Bobingen ausgesprochen und die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windkraft” beschlossen. Ziel ist die Ausweisung sogenannter Windenergieflächen. Den so dargestellten Flächen soll im Wege einer Konzentrationsflächenplanung zudem eine Ausschlusswirkung für die übrigen Bereiche zukommen. Hierdurch soll die bereits heute bestehende privilegierte Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich städtebaulich gesteuert und geordnet werden, um einer Verbauung und Zersiedelung des Außenbereichs durch ggf. einzelne Windenergieanlagen entgegen zu wirken.
Am 22. Oktober 2024 informierten die Stadt Bobingen und das Haus Fugger die Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung über das geplante Windenergieprojekt.
Für den Bau von Windkraftanlagen ist im nächsten Schritt ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich, in dem jede Anlage einzeln bewertet wird. Erst nach Abschluss des Prüfverfahrens kann eine Aussage darüber getroffen werden, ob und wie viele Windenergieanlagen errichtet und rentabel betrieben werden können.
Der Antrag des Grundstückseigentümers nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde im Juni 2025 beim Landratsamt eingereicht, um in der Gemarkung Reinhartshausen zehn Windräder des Typs E 175 EPS E2 – NH 175) zu bauen und zu betreiben (Berichterstattung). Der Antrag betrifft mehrere Grundstücke in diesem Bereich mit den Flurnummern 736, 737, 740, 816 und 820. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüfen derzeit 19 verschiedene Fachstellen und Behörden, ob das Vorhaben umgesetzt werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Abteilungen des Landratsamts wie der Brand- und Katastrophenschutz, der Bereich Naturschutz und Bodenschutz sowie das staatliche Gesundheitsamt. Auch andere Stellen sind beteiligt und geben ihre fachlichen Einschätzungen ab, etwa die Regierung von Schwaben, die Stadt Bobingen, die Bundeswehr und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sodass alle Belange berücksichtigt werden. Da es sich um ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren handelt, findet keine öffentliche Beteiligung statt. Die Einwendungen, die dem Landratsamt bereits vorliegen, können jedoch von den beteiligten Fachstellen im weiteren Verfahren eingesehen und berücksichtigt werden. Weitere Informationen zum geplanten Windkraftprojekt finden Sie unter www.windenergie-bobingen.de.
Die Stadt lädt im September 2025 zu einer weiteren Informationsveranstaltung zum Thema Windenergie ein. Der genaue Termin sowie weitere Details werden in Kürze auf dieser Seite bekanntgegeben.
Sie möchten mehr über die geplanten Windenergieanlagen erfahren?
Auf der Website der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH können Sie sich über den aktuellen Projektstand und häufig gestellte Fragen zum Thema Windenergie informieren.
Darüber hinaus können Sie sich auch an unsere Stabsstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz unter der Telefonnummer 08234 8002-29 oder per E-Mail an nachhaltigkeit@bobingen.de wenden.