Wie heizen wir in Zukunft? Energienutzungsplan und kommunale Wärmeplanung

Die Frage nach einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Um den Klimawandel einzudämmen, muss der Ausstoß von CO2 deutlich reduziert werden. Da bei der Nutzung fossiler Brennstoffe wie Erdöl und Erdgas – die derzeit noch Hauptenergiequellen für Heizungen sind - CO2 freigesetzt wird, sind alternative Lösungen gefragt. 

Neben individuellen Heizsystemen, etwa mit Wärmepumpen, sind insbesondere auch netzgebundene Lösungen – etwa in Form von Nah- oder Fernwärmenetzen - wichtig, um größere Gebiete zentral mit klimafreundlicher Wärme zu versorgen. 

Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, das zum 01. Januar 2024 in Kraft trat, wurden verbindliche Fristen für die Erstellung kommunaler Wärmepläne eingeführt. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diesen bis zum 30. Juni 2026, kleinere Kommunen – wie Bobingen – bis spätestens 30. Juni 2028 vorlegen. 

Die Stadt Bobingen hat sich entschlossen, diesen Prozess frühzeitig zu beginnen. Bereits 2023 wurde gemeinsam mit 16 weiteren Kommunen des Lechfelds ein Energienutzungsplan in Auftrag gegeben. Dieser erfasst den aktuellen Energiebedarf im Stadtgebiet, analysiert Verbrauchsstrukturen und zeigt Einsparpotenziale auf. Da viele dieser Daten auch für die Wärmeplanung erforderlich sind, konnte auf dieser Grundlage direkt ein kommunaler Wärmeplan erstellt werden, wodurch Zeit und Kosten gespart wurden. 

Beide Planwerke – Energienutzungsplan und Wärmeplanung – wurden im Juni 2025 dem Stadtrat vorgestellt. Erster Bürgermeister Klaus Förster betont: „Der Energienutzungsplan und die kommunalen Wärmeplanung sind wichtige Planungsinstrumente. Die Umsetzung von Maßnahmen erfordert weitere Planungen, Prüfungen und Entscheidungen und wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Die kommunale Wärmeplanung bildet also einen wichtigen ersten Schritt für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Bobingen, schafft jedoch noch keine unmittelbaren baulichen Veränderungen.“ 

Wichtig: Die Wärmeplanung ändert nichts an den geltenden Fristen für den Heizungstausch nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Informationen hierzu finden Sie unter www.energiewechsel.de/beg.