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Hausanschrift:

Stadtwerke Bobingen

Rathausplatz 1

86399 Bobingen



 

Telefon und E-Mail:

Telefon: 08234 8002-0

Telefax: 08234 8002-25

E-Mail: poststelle@bobingen.de


  

Öffnungszeiten:

Vormittag:

Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr


Nachmittag:

Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr



 

Bankverbindung:

Raiffeisenbank Bobingen      BLZ: 720 690 36      Kto.: 99155

                                                     IBAN DE84 7206 9036 0000 0991 55

                                                     BIC    GENODEF1BOI 

 

 

 

Umsatzsteuererstattung für Wasserhausanschlüsse

Für das Legen von Hauswasseranschlüssen (auch Bauwasser), die Reparatur der Grundstücksanschlüsse und die Erhebung von Herstellungsbeiträgen (Rohrnetzkostenbeiträge) galt seit dem 12.08.2000 die Vorgabe des Bundesfinanzministeriums, dass darauf der volle Mehrwertsteuersatz von 16 % bzw. 19 % angewandt werden muss. Aufgrund von Urteilen des Bundesfinanzhofes vom 08.10.2008 (V R 61/03 und V R 27/06) gilt nun seit 01.07.2009 auch für diese Leistungen der ermäßigte Steuersatz von 7 % (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 7. April 2009).

 

Der Werkausschuss des Stadtrates hat am 22.09.2009 entschieden, diese Rechtsänderung auch rückwirkend anzuwenden. Das heißt, dass Kunden, die nach dem 12.08.2000 der Stadt Bobingen bzw. den Stadtwerken Bobingen Kosten für Wasserhausanschlüsse, Bauwasseranschlüsse bzw. Herstellungsbeiträge bezahlt haben, nun rückwirkend die Berichtigung der Mehrwersteuer beantragen können. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Die Antragsfrist endet am 31.12.2010.

 

Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Rückerstattung finden Sie hier.

 

 

 

Allgemeines:

Zum 01.01.2005 wurden mit einstimmigem Beschluss des Stadtrates die Aufgaben der Stadt zur Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung dem Eigenbetrieb Stadtwerke Bobingen übertragen. Im gleichen Jahr wurde auch die Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Grundschulturnhalle an der Pestalozzistraße in Betrieb genommen. Diese Stromgewinnung und –einspeisung stellt den dritten Betriebszweig dar. Für die Bürgerinnen und Bürger hat sich mit der Gründung der Stadtwerke jedoch nichts verändert. Warum also erfolgte dieser Schritt?

 

Die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung zählen zu den ureigensten Aufgaben jeder Gemeinde. Bis 2004 wurden die, mit der Erfüllung dieser Aufgaben verbunden Einnahmen und Ausgaben als Teil der allgemeinen Verwaltung im Haushalt der Stadt Bobingen dargestellt. Die Ausgliederung erfolgte um diesen Etat wirtschaftlich abzugrenzen und damit die Transparenz für den Stadtrat als Entscheidungsträger und für die Bürgerinnen und Bürger als Gebühren- und Beitragszahler zu erhöhen.

 

Das Unternehmen Eigenbetrieb Stadtwerke ist damit wirtschaftlich selbständig, rechtlich jedoch nach wie vor im Eigentum und somit fester Bestandteil der Stadt Bobingen. Aus der Betriebssatzung für die Stadtwerke ergibt sich folgende Organisationsstruktur:

 

Stadtrat

grundsätzliche Fragen

Erlass des Wirtschaftsplanes

Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses

 

Betriebsausschuss

Entscheidung über Planung, Gebühren und Finanzierung

 

Werkleitung

Manfred Geier

Technische Leitung

Stadtbaumeister Rainer Thierbach

verantwortliche Führung der laufenden Geschäfte

 

 

 

Gerne stehen Ihnen die Stadtwerke für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Sie erreichen uns zu den bekannten Öffnungszeiten im Rathaus.



Weiterführende Links
externer Link im neuen Fenster: Zweckverband StaudenwasserZweckverband Staudenwasser   [ http://www.staudenwasser.de/start.htm ]





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